Arbeitssicherheit & Brandschutz

Gebäudesicherheit

Die schweizerischen Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie sind in allen Kantonen rechtlich verbindlich. Sie wurden von der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen erarbeitet.
Zum Brandschutz gehören alle Massnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle diese Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in:
  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Die Einhaltung dieser Brandschutz-Vorschriften wird mittels Abnahmen bei Neubauten und Umbauten oder regelmässigen Kontrollen durch die Feuerpolizei bei bestehenden Gebäuden geprüft. Regelmässige Audits und Inspektionen sind für die Gewährleistung der Sicherheit und des Brandschutzes unerlässlich.
Gerade bei älteren Gebäuden können aber mehr oder weniger umfangreiche Mängellisten das Ergebnis einer solchen Inspektion sein.

  • fehlende Brandabschnitte
  • Fehlende oder mangelhafte Abschottungen
  • Die Flucht- und Rettungswege entsprechen nicht den Vorschriften
  • Fehlende Notfall-Planungen
  • Fehlende Evakuationskonzepte
  • Mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Notausgängen und Fluchtwegen
  • Sicherheitsbeleuchtung fehlt oder mangelhaft
  • Falsche oder defekte Löscheinrichtungen
  • Abgelaufene Wartungen bei Löscheinrichtungen
  • Brandmeldeanlage und Rauchmelder nicht gewartet
  • Hohe Brandlasten durch „illegale“ Lagerungen von brennbarem Material
Vielfach wurden vor allem in älteren Gebäuden durch die Mieter über die Jahre immer wieder Umbauten in eigener Regie durchgeführt. Diese Umbauten werden aber in der Regel in den Gebäudeplänen nicht nachgeführt. Dies betrifft vor allem Gewerbebauten mit Ihren verschiedenen und immer wieder wechselnden Mietern.
Die Planung, Umsetzung und Kontrolle der Massnahmen bis zur Erreichung der gesetzlichen Konformität, mit einem abschliessenden Rundgang zusammen mit den Behörden schliessen ein solches Brandschutzprojekt ab.
Bei diesen Umbauten werden Brandabschnitte verändert oder geöffnet, aber nachher nicht mehr ordnungsgemäss abgeschottet. Durch Umnutzungen kann sich die Fluchtweg-Situation dramatisch verschlechtern. Gesetzlich vorgeschriebene Fluchtweglängen werden nicht überprüft resp. nicht eingehalten. Durch fehlende Absprachen zwischen Vermieter und Mieter oder Unklarheiten „wer für was“ zuständig ist entstehen so mit den Jahren gefährliche Situationen und Lücken in der Gebäudesicherheit. Einige Punkte einer Mängelliste können durch den Besitzer oder die Verwaltung durch organisatorische Massnahmen selber wieder in Ordnung gebracht werden. Dazu zählen beispielsweise das Freiräumen versperrter Fluchtwege und Löscheinrichtungen oder die Anordnung das Gebäude zu entrümpeln. Damit der Besitzer oder die Hausverwaltung nach dem Erhalt einer amtlichen Mängelliste, welche Kopfzerbrechen verursacht, nicht im Regen steht, empfiehlt es sich jetzt unabhängige Fachleute beizuziehen, welche bei der Lösung dieser Probleme helfen. Diese sorgen dafür, dass die Brandschutzauflagen wieder erfüllt werden. Aus diesem Grund ziehen verantwortungs- und kostenbewusste Liegenschaftseigentümer, Immobilienverwaltungen und Baufachleute jetzt externe Sicherheitsbeauftragte wie beispielsweise die Routil AG hinzu. Diese übernehmen die Koordination mit den Behörden und helfen mit gezielten und abgestimmten Massnahmen, dass deren Forderungen wieder eingehalten bzw. erfüllt werden. Die einzelnen von den Behörden festgestellten Mängel werden bei einem Rundgang aufgenommen und mit Fotos belegt. Auf Grundrissen werden die Mängel dokumentiert und daraus ein Mengengerüst erstellt. Leider sind diese Planungsgrundlagen teilweise durch die eingangs bereits beschriebenen Umbauten nicht mehr auf dem neusten Stand, was die Planung zusätzlich erschwert. Zeitintensive Bestandesaufnahmen und Kontrollen vor Ort sowie das Nachführen der Pläne sind die Folge davon. Dieses Mengengerüst und die bereinigten Grundrisse dienen als Grundlage für die weiteren Aktionen wie Planung des Brandschutzkonzepts, Überprüfen oder Neuplanung von Fluchtwegen und allfälliger Notbeleuchtungen, sowie die Ausschreibungen für die betroffenen Gewerke.

Fazit

Umbauten oder Umnutzungen in Gebäuden können ein ehemalig funktionierendes Brandschutzkonzept unbrauchbar machen. Darum sind diese hinsichtlich Brandschutz immer zu überprüfen oder mit externen Fachleuten und den Behörden abzustimmen. Nur so lassen sich später behördliche Mängellisten,welche auch kostenintensive Massnahmen mit sich bringen verhindern. Umbauten und Umnutzungen in Gebäuden müssen auf den Architekturplänen immer nachgeführt werden.