Gebäudesicherheit
Die schweizerischen Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie sind in allen Kantonen rechtlich verbindlich. Sie wurden von der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen erarbeitet.
Zum Brandschutz gehören alle Massnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle diese Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben.
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz
Die Einhaltung dieser Brandschutz-Vorschriften wird mittels Abnahmen bei Neubauten und Umbauten oder regelmässigen Kontrollen durch die Feuerpolizei bei bestehenden Gebäuden geprüft. Regelmässige Audits und Inspektionen sind für die Gewährleistung der Sicherheit und des Brandschutzes unerlässlich.
Gerade bei älteren Gebäuden können aber mehr oder weniger umfangreiche Mängellisten das Ergebnis einer solchen Inspektion sein.
- fehlende Brandabschnitte
- Fehlende oder mangelhafte Abschottungen
- Die Flucht- und Rettungswege entsprechen nicht den Vorschriften
- Fehlende Notfall-Planungen
- Fehlende Evakuationskonzepte
- Mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Notausgängen und Fluchtwegen
- Sicherheitsbeleuchtung fehlt oder mangelhaft
- Falsche oder defekte Löscheinrichtungen
- Abgelaufene Wartungen bei Löscheinrichtungen
- Brandmeldeanlage und Rauchmelder nicht gewartet
- Hohe Brandlasten durch „illegale“ Lagerungen von brennbarem Material

