Gefahrgut/ -stoffe
Gefahrgut
Sind Sie sicher, dass Sie die Gefahrgutvorschriften richtig anwenden?
Nutzen Sie allfällige Erleichterungen, die Zeit und Aufwand einsparen?
Sind Ihre Produkte gemäss den aktuellen Vorschriften richtig klassifiziert?
Sind Ihre Fahrzeuge richtig ausgerüstet und hat der Chauffeur die entsprechende Ausbildung?
Oder haben Sie eine ganz spezifische Frage zum Gefahrgutversand auf der Strasse oder Bahn?
Wir beantworten gerne ihre Fragen zu den Themen:
- Klassifizierung von Stoffen und Produkten (Verpackung und deren Kennzeichnung)
- Erstellung von Beförderungspapieren (Erleichterungen wie Freistellungen, Sondervorschriften u.w.)
- Lagerung von Gefahrgut

Mandat als externer Gefahrgutbeauftragter nach GGBV
Haben Sie keinen Mitarbeiter mit der Ausbildung als Gefahrgutbeauftragter nach GGBV im Betrieb? Sie können dieses Mandat auch an uns übergeben. Als Ihr externer Berater können wir dieses Mandat übernehmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei :
- Einhaltung der Vorschriften beim Transport und Lagerung gefährlicher Güter
- Lagerkonzepte
- Klassierung von Gefahrgütern
- Durchführung von Audits
- Erstellung des Jahresberichts
- Mitarbeiterschulungen
- Abklärungen
- Einholen von Informationen bei Fachstellen und Behörden
- etc.
Gefahrstoffe
Wann gilt die Störfallverordnung?
Die Störfallverordnung (STfV) gilt für Betriebe, bei denen innerhalb des Betriebsbereichs gewisse Mengen gefährlicher Stoffe produziert, verarbeitet oder gelagert werden und somit ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Bevölkerung und Umwelt besteht. Basis zur Ermittlung dieser Mengen (Mengenschwellen) bilden Kriterien wie Human- und Ökotoxizität, Giftigkeit, Reaktionsfähigkeit von Stoffen mit Wasser, physikalische Gefahren, Richtlinien für hochaktive Stoffe usw. Fällt eine Firma gemäss dieser Auswertung in den Geltungsbereich der STfV, muss ein Störfallkurzbericht erstellt und der Behörde zur Kontrolle vorgelegt werden. Dies ist auch erforderlich, wenn sich diesbezüglich Änderungen oder neue Bedingungen ergeben.
Was beinhaltet ein Störfallkurzbericht?
Sicherheit im Betrieb hat oberste Priorität. Der Störfallkurzbericht ist ein schriftliches Sicherheitskonzept für Ihre Firma mit dem Ziel, bestehende Risiken und Gefahrenpotentiale zu ermitteln und Massnahmen zur Schadensverhinderung oder –begrenzung zu ergreifen.
Ein Störfallkurzbericht umfasst:
- Beschreibung/Übersichtsplan des Betriebs mit Angaben zur Umgebung
- Erfassung der im Betrieb vorhandenen Substanzen/Mengenschwellen
- Grundlagen allfälliger Sach- und Betriebshaftpflicht-Versicherungsverträge
- Massnahmenplanung
- Einschätzung möglicher Schädigungen der Bevölkerung oder Umwelt bei Störfällen